Aulbach+Pfaff

Schreinerei-, Zimmerei- u. Metallbaubedarf

Home AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Geschäftsverkehr mit Nichtverbrauchern, Stand 01.11.2006

Unsere AGB zum Download

1. Geltung der Bedingungen

a) Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Verkäufe und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

b) Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen entgegenstehen, lehnen wir hiermit ausdrücklich ab. Auch wenn der Kunde eigene Bedingungen mitteilt, gelten spätestens mit dem Empfang der Waren und Leistungen unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als vereinbart. Bestätigungsschreiben des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

c) Von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen – gleich welcher Art – sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

d) Die Unwirksamkeit einer einzelnen Vertragsbestimmung berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wir befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

2. Angebot und Vertragsschluss

a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, die auch per Fax oder E-Mail erfolgen kann.

b) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

c) An allen Zeichnungen, Abbildungen, Plänen und sonstigen technischen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen die Unterlagen an Dritte nicht weitergegeben werden.

3. Preise

a) Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend für die Berechnung sind die vom Verkäufer ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Quadratmeterzahlen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert berechnet.

b) Die genannten Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und Fracht. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Verpackung wird nicht zurückgenommen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.

c) Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Steigerungen der Rohstoffpreise sowie der Energiekosten eingetreten, verpflichten sich die Vertragspartner, Verhandlungen zwecks Neufestsetzung des Kaufpreises aufzunehmen. Ist eine Übereinkunft nicht zu erzielen, sind die Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche (z.b. Schadensund Aufwendungsersatz) sind ausgeschlossen.

4. Liefer- und Leistungszeit

a) Lieferfristen und –termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

b) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Wir sind dem Kunden gegenüber verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

c) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Absendung der Waren infolge außergewöhnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich, so sind wir unbeschadet sofortiger Berechnung befugt, diese Waren für Rechnung und Risiko des Kunden anderweitig zu lagern, falls unsere Lagerräume nicht ausreichen.

d) Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt. Bei Kaufabschlüssen auf Abruf haben die Abrufe möglichst gleichmäßig und kontinuierlich zu erfolgen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist. Nach Ablauf der Abnahmefrist verbleibende Restmengen können gestrichen werden, unbeschadet des Anspruchs auf Schadenersatz. Die Berechnung bereits angefertigter, jedoch nach Ablauf der Abnahmefrist noch nicht abgerufener Waren erfolgt ab Ende der Abnahmefrist. Wir sind berechtigt, solche Waren auf Kosten und Risiko des Kunden anderweitig zu lagern.

e) Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und –termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel 3 Wochen betragenden Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.

5. Gefahrübergang

a) Bei Lieferung von Gegenständen geht die Gefahr (auch bei zufälligem Untergang) auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Die Wahl des Versandweges und die Versandart bleiben uns überlasen. Die Fracht wird nach den am Tage der Berechnung gültigen Frachtsätzen berechnet. Jeder Vermehrung der Frachtkosten durch nachträgliche Änderung der Verfrachtungsart, des Beförderungsweges, des Bestimmungsortes oder ähnliche auf die Frachtkosten einwirkende Umstände hat der Kunde zu tragen, soweit der Kunde die Änderung veranlasst hat. Bei Kunden, die die Ware selbst abholen (Selbstabholer), geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort auf den Kunden über.

6. Gewährleistung

a) Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haften wir nur wie folgt: Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns gegenüber innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Anzeige zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt.

b) Stellt der Kunde Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt wurde.

c) Transportschäden sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Kunde mit dem Frachtführer zu regeln.

d) Bei berechtigter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung der beanstandeten Ware oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

e) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch falsche oder fehlende Angaben des Kunden, instruktionswidrige Lagerung oder fehlerhafte Verarbeitung oder Verwendung entstehen.

f) Ist uns innerhalb einer vom Kunden gestellten angemessenen Nachfrist die Beseitigung des Mangels oder die Ersatzlieferung nicht möglich, so steht dem Kunden, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

g) Gibt der Kunde uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem gerügten Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mangelansprüche.

7. Rücksendung

a) Von uns gelieferte Ware wird nur im tadellosen Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird je nach Vorfall abzüglich eines angemessenen Kostenanteils gutgeschrieben. Eine Rückgabe von Sonderanfertigungen, oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware, sowie bereits verbauter Teile ist ausgeschlossen.

8. Haftungsbeschränkung

a) Wir haften bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluß voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt.

b) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen. In den Fällen grober Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungshilfen haften wir auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.

c) Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

d) Die vorstehende Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.

9. Verjährung

a) Alle Ansprüche des Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

10. Zahlung

a) Sämtliche Zahlungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Rechnungen für Montagen und sonstige Dienstleistungen in Verbindung mit der eingebauten Ware sind binnen 14 Tagen rein netto zahlbar. Bei Bar- und Buchzahlungen binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Rechnungsbeträge bis 100,00 EUR sind sofort netto zahlbar.

b) Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmung des Kunden legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Kunden erfüllt sind. Ab Verzug sind wir berechtigt, die üblichen Bankzinsen zu verlangen, mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998.

11. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind.

Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und vom Kunden anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer unsere wechselmäßige Haftung begründet (Scheck-, Wechselzahlung), so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

b) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns; ohne dass wir hieraus verpflichtet werden, die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er uns schon jetzt Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

c) Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltesware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der sich aus unserer Rechnung ergebende Betrag, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert an dem Miteigentum entspricht.

d) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und Verwendung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne der vorgehenden Absätze tatsächlich auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht berechtigt.

e) Wir ermächtigen den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gemäß Absätze (c und d). Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen – auch gegenüber Dritten – nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung ebenfalls anzuzeigen.

f) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

g) Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, das Recht zur Verwendung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

h) Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20 %, so sind wir zur Rückübertragung oder Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.

12. Instruktionen

a) Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen in Wort und Schrift, sowie Vorschläge, Berechnungen, Projektierungen u.s.w., die wir zur Unterstützung des Verarbeiters aufgrund unserer Erfahrungen nach bestem Wissen entsprechend dem derzeitigen Erkenntnisstand in Wissenschaft und Praxis geben, sind unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag. Unsere Empfehlungen befreien den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Wir empfehlen, die Verarbeitungen auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse abzustimmen und sich ggfs. z.B. durch Musteranlegungen von der Eignung unserer Produkte zu überzeugen. Technische Änderungen im Rahmen der Weiterentwicklung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Generell sind die technischen Unterlagen vor der Verarbeitung aufmerksam zu lesen. Bei einer schuldhaften Verletzung der uns obliegenden Pflichten haften wir gem. Ziffer 7 dieser Bedingungen.

13. Datenschutz

a) Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes verarbeiten.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

a) Für alle sich aus dem Vertrage ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile Aschaffenburg als Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung.

b) Alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten (auch für Wechsel-, Scheck- und sonstige Urkundsprozesse) ist für Aulbach und Pfaff Hanau: Hanau und für Aulbach und Pfaff Aschaffenburg: Aschaffenburg.

c) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.

Sie erreichen uns:
In 63457 Hanau, Benzstrasse 18
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr – 17.00 Uhr
Tel: 06181/95403-0 oder Fax: 06181/95403-29
Mail: verkaufhu(at)aulbach-pfaff.de

Widerruf

Widerrufsbelehrungfür Onlinegeschäfte via eBay, Mail, usw. Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Aulbach & Pfaff GmbH Gesch.ftsführer: Gottfried Aulbach 63457 Hanau,
Benzstr. 18 verkaufhu(at)aulbach-pfaff.de oder Fax: 06181-9540329

Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugew.hren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung